Das Rechtssubjekt und sein Bildungsroman
Das offizielle deutsche Privatrecht im 19. Jahrhundert ist ein Staatsprivatrecht gewesen. Es war gegen die als gefährlich wahrgenommene Gesellschaft gerichtet und sollte die Rechtssubjekte zum »seeing like a state« (James S. Scott) zurichten. Diese Auffassung des Rechts blockierte, so die These der vorliegenden Studie, sowohl das Potenzial zur Selbstorganisation des Rechts durch die und vonseiten der Gesellschaft als auch dessen ...